Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Januar 1933 änderten sich auch die organisatorischen Strukturen innerhalb der Feuerwehren, sowie ihr Aufgabenbereich. Die Feuerwehren wurden nun von einem Landesbranddirektor zentralistisch geleitet, der alle Inhaber von mit Befehlsgewalt und Inspektionsbefugnis ausgestatteten Führerstellen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren selbst ernannte. Ihm zur Seite standen in den jeweiligen Bezirken die Bezirksbrandinspektoren. Damit war den Feuerwehren ein entscheidendes Grundrecht, sich ihren Kommandanten sowie ihre Truppführer selbst bestimmen zu dürfen, entrissen worden. In Scheinfeld wurde für den langjährigen Kommandanten Karl Lax, der seit 1925 auch Bezirksfeuerwehrvertreter und seit 1933 Bürgermeister in Scheinfeld war, Leonhard Geisslinger vom Landesbranddirektor am 13. März 1934 zum neuen Kommandanten bestimmt. Als Geisslinger sein Amt zur Verfügung stellte, ernannte der Landesbranddirektor am 12. Juni 1936 Peter Mader zum neuen Kommandanten. Die Feuerwehrkarriere von Karl Lax war mit der Ablösung vom Posten des Kommandanten nicht beendet. Er, der neben seinem Bürgermeisteramt auch jenes des Ortsgruppenleiters der NSDAP innehatte, wurde Bezirksbrandinspektor und Kreisbrandmeister. Von seinem Engagement für die Feuerwehr profitierte natürlich die eigene Wehr erheblich, wofür ihm auch von Seiten der Scheinfelder Feuerwehr vielfältiges Lob zuteilwurde. Eine weitere zeitbedingte Bestimmung forderte, dass kein aktiver Feuermann zugleich Mitglied von SA bzw. SS sein durfte, da durch die doppelte Inanspruchnahme die Dienstfreudigkeit leide.
In einem Reichserlass vom 12. Dezember 1935 wurde den Freiwilligen Feuerwehren ein detaillierter Plan zur Ausbildung der Feuerwehrmänner vorgelegt. Er ging an alle Polizeibehörden, die seine Ausführung zu überwachen hatten und besaß folgende einleitende Bestimmungen über Sinn und Zweck: Nachdem die Neuorganisation der Freiwilligen Feuerwehren im allgemeinen abgeschlossen ist, erscheint es notwendig, die Ausbildung der Feuerwehrmänner nach einem einheitlichen Jahresplan durchzuführen. Der nachfolgende für die Ausbildung zugrunde zu legende Jahresplan ist ausgearbeitet für die Freiwillige Feuerwehr einer mittleren Stadt mit industriellem Einschlag. Hinsichtlich des Exerzierdienstes ist er als Mindestanforderung anzusehen. Soweit die Ausbildung im übrigen nach diesem Plan in den einzelnen Ortspolizeibezirken nicht restlos durchgeführt werden kann, ist er als Richtlinie anzusehen und soweit als irgend möglich zu beachten. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in den Luftschutzorten auch im Gasspüren und Entgiften sowie im Samariterdienst auszubilden sind. Die beiden letzten Bestimmungen lassen in dem aufschlussreichen Text besonders aufhorchen, zeigen sie doch, dass die Feuerwehren zielbewusst zu einer Hilfstruppe der Reichswehr für Kriegszeiten aufgebaut werden sollte. Der Plan enthielt nicht nur die üblichen Feuerwehraufgaben, sondern auch die Punkte Behördlicher Luftschutz, Bekämpfung von Brandbomben auf dem Exerzierplatz, Spreng-, Brand- und Gasbomben, ihre Wirkung, Schutzmaßnahmen. Bereits vor diesem Erlass ist von Luftschutzkursen für Scheinfelder Feuerwehrleute zur Ausbildung der Feuerwehren in der Kenntnis der Kampfstoffe und ihrer Unschädlichmachung und in der Behandlung Kampfstofferkrankter die Rede. Wie sehr die behördlichen Bestimmungen auch in Scheinfeld Fuß gefasst hatten, zeigt der vereinheitlichte Übungsplan der Freiwilligen Feuerwehren im Bezirk Scheinfeld, dem zufolge beispielsweise am 6. Juni der Unterricht über Fliegerbombenangriffe, am 27. Juni Einsatzübungen bei Dachstuhlbränden entstanden durch Fliegerbomben, am 26. September Unterricht: Verhalten bei Luftangriffen auf dem Programm stand. Der Plan, der vom Bezirksamt Scheinfeld ausgearbeitet worden war, zeigt im Übrigen wiederum die Entmachtung der Einzelfeuerwehren zugunsten einer straffen und überprüfbaren vereinheitlichten Ordnung durch das Führerprinzip. Für den paramilitärischen Missbrauch der Feuerwehr sprechen auch diejenigen Übungseinheiten, die die körperliche Ertüchtigung und das damit verbundene Exerzieren zum Inhalt hatten: 28. Februar Körperschule, Haltung, Wendungen, Freiübungen; Exerzieren; 26. September Marschübungen. Ferner waren Exerzierübungen fast bei jeder Übung obligatorisch.
Im Jahre 1938 musste auf Weisung des Reichsinnenministeriums der Deutsche Feuerwehrverband seine Tätigkeit einstellen. Im Reichsfeuerlöschgesetz vom 23. November 1938 wurden alle Freiwilligen Feuerwehren zu Hilfspolizeitruppen umfunktioniert. Über die Zielsetzung dieser Organisationsmaßnahme steht in der Gesetzeseinleitung: Die wachsende Bedeutung des Feuerlöschwesens vor allem für den Luftschutz erfordert, dass schon seine friedensmäßige Organisation hierauf abgestellt wird. Hierzu nötig ist die Schaffung einer straff organisierten, vom Führerprinzip geleiteten, reichseinheitlich gestalteten, von geschulten Kräften geführten Polizeitruppe (Hilfspolizeitruppe) unter staatlicher Aufsicht. Im §6 des Gesetzes wurde die Aufhebung aller von den Freiwilligen Feuerwehren gebildeten Vereine und Verbände angeordnet. An ihre Stelle sollte eine nach Löscheinheiten gegliederte Hilfspolizeitruppe treten, deren Organisation der Reichsminister des Innern bestimmte. Es ist daher kein Wunder, wenn im Jahresbericht der Scheinfelder Feuerwehr für das Jahr 1938 von einer gut durchgeschulten disziplinierten Polizeitruppe die Rede ist, die stets zum Wohle der Stadt und ihrer Bewohner auf der Wache steht. Das augenfälligste Beispiel für die Inanspruchnahme der Ideale der Feuerwehr für die nationalsozialistische Herrschaft finden sich in den Berichten zum Mittelfränkischen Feuerwehrappell 1938 in Scheinfeld. So heißt es in der Lokalzeitung: Die Feuerwehr von dereinst wurde durch die Entscheidung des Führers zu einer Exekutive der deutschen Polizei, mit ungeheuer wichtigen Aufgaben. Damit fand die jahrzehntelange selbstlose Arbeit deutscher Feuerwehrmänner ihre höchste Krönung. Der Verein dereinst wurde zur Wehr. Dieser Umwandlungsprozess scheint in vielen Feuerwehren auf Widerstand gestoßen zu sein. In einem Bericht in der Zeitung für Feuerlöschwesen aus dem Jahre 1938 wird eindringlich für die straff organisierte und nach dem Führerprinzip strukturierte Form des Feuerwehrdienstes geworben: Aus dem Verein ist die Truppe geworden, die geführt wird von dem Manne, den nicht die Gunst der Stimmzettel rief, sondern der allein durch sein Können und auf Grund seiner sonstigen charakterlichen Eigenschaften das Vertrauen der ihn prüfenden, übergeordneten fachlich erfahrenen Stellen gefunden. Diese Art der Wehr, diese klare Form der Führung ist der Wesensinhalt der Eingliederung, die eine einheitliche Ausrichtung gibt. Sichtbarer Ausdruck für die Neuorganisation der Feuerwehren war die vom Reichsführer der SS und den Chefs der Deutschen Polizei geforderte Teilnahme aller Feuerwehren am Tag der Deutschen Polizei am 29. Januar 1939.