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Mit dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 wurden die Bemühungen der Scheinfelder um eine Neuorganisation schlagartig unterbrochen, so dass erst wieder mit dem Jahre 1873 Neuansätze greifbar werden. Erst aus diesem Jahre stammen die ersten Satzungen sowie die ersten Nachrichten über ein zunächst provisorisches Kommando der Freiwilligen Feuerwehr. In einem Fragebogen über das Feuerlöschwesen aus dem Jahre 1887 wird das Gründungsdatum mit dem 13. April 1873 angegeben - ein Datum, das ansonsten nicht weiter bezeugt ist. Aus einer anderen Quelle ist bekannt, dass der Gründungsakt auf Anregung der Stadtverwaltung, mitvertreten durch den königlichen Bezirksamtmann Herrn Hauck, durchgeführt wurde. Damit ergibt sich für Scheinfeld das etwas überraschende Ergebnis, dass die Feuerwehr zweimal gegründet worden ist, 1869 und 1873. Dieses Kuriosum ist durch die Zeitumstände leicht erklärbar, da mit dem Krieg von 1870/71 das Deutsche Reich gegründet worden war und Bayern aufgehört hatte, ein souveräner Staat zu sein. Bereits im Januar 1873 beriet der Stadtrat den Ankauf einer Feuerlöschmaschine, der im Februar dann auch verabschiedet wurde. Die Kaufsumme betrug stattliche 1300 Gulden. Um die Summe aufbringen zu können, sah sich die Stadt genötigt, einen Bittbrief zur finanziellen Unterstützung an die Regierung von Mittelfranken zu richten. Städtische Versuche, das Vermögen des ehemaligen Landwehrbataillons zur Anschaffung von Feuerlöschgeräten zu verwenden, wurden vom Königlichen Bezirksamt zurückgewiesen. Daraufhin wandte sich die Stadt direkt an das Königlich Bayerische Staatsministerium des Inneren, um an dieses Geld doch noch heran zu kommen. Wie sehr Scheinfeld in einer Finanzklemme steckte, zeigte der Umstand, dass das Landwehrvermögen lediglich 157 Gulden betrug und von daher nur in einem geringen Umfange der Stadt aus ihren Zahlungsschwierigkeiten herausgeholfen hätte. Obwohl ein zustimmendes Schreiben aus München nicht mehr vorhanden ist, kann schließlich dennoch von einem positiven Bescheid ausgegangen werden, da der Stadtrat am 26. Juli 1873 beschloss, das Vermögen der ehemaligen Landwehr mit 4% Zins dem Verein der Feuerwehr zu überlassen.

Ein weiteres Bittschreiben an den Fürsten von Schwarzenberg vom 27. Juni wurde im August positiv beantwortet: Der Fürst erklärte sich bereit, immerhin 150 Gulden zur Anschaffung von Feuerwehrausrüstungsgegenständen zu bewilligen. Vom Juli 1873 ist dann auch eine erste Nachricht vom provisorischen Kommando der Freiwilligen Feuerwehr Scheinfeld vorhanden. Dabei handelte es sich um ein Mahnschreiben an die Stadt, die am Gründungstage - keine Angabe des Datums - der Feuerwehr geleisteten Zusagen über die Anschaffung von Geräten, Requisitenwagen, Steigleitern, Schlauchhaspel, Laternen, Pechfackeln) unbedingt einzuhalten und rasch anzuschaffen. Darüber hinaus erinnerte die Feuerwehr an die bereits im Juni angemahnten Gerätewünsche (Helme, Gurte, Beile, Rettungsleinen, Kleidung, Mützen, Signalhörner und -pfeifen). In seiner Antwort erklärte der Stadtmagistrat, die versprochenen Geräte mittlerweile beschafft zu haben, die zusätzlichen Wünsche, die im Übrigen die Summe von
100 Gulden nicht überschreiten dürften, derzeit nicht befriedigen zu können, da eine Ebbe in der Stadtkasse herrsche.

Am 15. Juli fanden die ersten Wahlen in der Freiwilligen Feuerwehr statt: Für den Zeitraum 1873/74 wurde der Königliche Gerichtsvollzieher August Simader zum ersten Feuerwehrkommandanten in Scheinfeld gewählt; sein Adjutant wurde der Konditor Johann Schmidt, Schriftführer Georg Volkamer und Zeugwart der Maurermeister Georg Bitter. Zum Vorsitzenden des Vereins der Feuerwehr bestimmte man Bürgermeister Röhrig.

Ebenfalls aus dem Jahre 1873 sind die Satzungen und die Dienstordnung für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in Scheinfeld. Im §1 wurde der Zweck der Feuerwehr definiert: Die freiwillige Feuerwehr der Stadt Scheinfeld hat den Zweck, bei Feuersgefahr Leben und Eigentum der Bewohner der Stadtgemeinde Scheinfeld und der Ortsgemeinden Grappertshofen, Hohlweiler und Schnodsenbach zu schützen und zu retten. Der Kommandant ist alleiniger Befehlshaber der Feuerwehr; in Brandfällen hat sich derselbe jedoch dem Branddirektorium unterzuordnen (§17). Der Feuerwehrverein kannte aktive und passive Mitglieder (§3), wobei das Mindestaufnahmealter 18 Jahre betrug (§4). Die Verwaltung der Vereinsangelegenheiten übernahm ein Ausschuss, der aus dem Vorstand, dem Kommandanten, dem Adjutanten, dem Schriftführer, dem Kassier, dem Zeugwart und den Führern der verschiedenen Feuerwehrabteilungen bestand (§14). Alle Ämter wurden von den aktiven Mitgliedern bestimmt und auf ein Jahr besetzt. Vorstand, Kassier und Schriftführer wurden zusätzlich auch durch die passiven Mitglieder gewählt (§15). Nach §19 der allgemeinen Dienstordnung bestand die Feuerwehr aus drei Abteilungen: Steiger und Schlauchführer, Spritzenmannschaft und Rettungsmannschaft.

Nach derselben Dienstordnung versteht sich die Feuerwehr als ein militärisch organisiertes Corps: Jeder Feuerwehrmann verpflichtet sich auf Ehre und Gewissen vor versammelter Mannschaft, die Statuten und Dienstvorschriften in allen ihren Teilen genau zu erfüllen, seinen Führern bei allen Vorkommnissen Gehorsam zu leisten und sich in der Stunde der Gefahr mit allen ihm zu Gebote stehenden Kräften dem Feuerwehrdienst zu widmen, getreu dem Wahlspruch der Feuerwehr „Gott zu Ehr, dem Nächsten zur Wehr!“ (Dienstordnung §3). Die folgenden Paragrafen regelten den Dienst bei Brandfällen, z. B. war auch schon damals überschnelles Fahren zum Brandplatze verboten, oder die Feuerwehr durfte nicht eher zum Brandplatze abrücken, bis mindestens 20 Mann vorhanden waren (Dienstordnung §5 und 6). Die Alarmierung erfolgte durch die Signalisten mit ihren Signalhörnern. Die Feuerwehrmitglieder haben bei Brandfällen so lange Dienst zu leisten, als solche erforderlich sind - von einem Verdienstausfall ist keine Rede (Dienstordnung §9)! Das militärische Prinzip des Befehles und des festen Gehorsames waren damals in der Feuerwehr großgeschrieben, wie §10 deutlich macht: Jeder Befehl ist so lange gültig, bis er durch einen anderen ersetzt wird. Gegenreden im Dienste können unter keinen Umständen geduldet werden. Die Übungen sollten in einem dreiwöchigen Turnus stattfinden, wobei jährlich zwei größere Hauptübungen abgehalten werden sollten (Dienstordnung §15 und 16). Mit dem Jahre 1873 war die Freiwillige Feuerwehr in Scheinfeld etabliert und sie konnte nun kontinuierlich ihren Ausbau vorantreiben sowie die von ihr geforderten Aufgaben erfüllen.