IM NOTFALL WÄHLEN SIE 112

Seit dem 1. April 2018 sind alle Fahrzeughersteller in der EU verpflichtet eine automatische Notrufeinrichtung in allen Neufahrzeugen einzubauen.

Das eCall genannte System übermittelt nach einem schweren Unfall automatisch verschiedenste Daten an die Rettungsleitstellen und stellt zudem eine Sprachverbindung her. Zu den übermittelten Daten zählt: die Antriebsart des PKWs, die aktuelle Position, die Anzahl der Insassen, Unfallzeitpunkt, die Fahrtrichtung sowie die Auslöseart manuell oder automatisch was z. B. durch einen ausgelösten Airbag der Fall wäre. Dies spart für ihre Rettung sehr viel Zeit und hilft den Rettungskräften ihnen schnell helfen zu können. Das System funktioniert übrigens europaweit einheitlich.

eCall wird künftig in vielen Situationen von Nutzen sein und dazu beitragen, Leben zu retten. Erleidet zum Beispiel der Fahrer einen Herzinfakt und löst mittels Knopfdruck den Notruf aus, kann der Rettungsdienst schnellstmöglich alarmiert und mit wichtigen Parametern versorgt werden. Gleiches gilt, wenn sie z. B. nachts auf einer wenig befahrenen Straße einen schweren Unfall erleiden und das eCall automatisch die Rettungskräfte alarmiert. Neben der Benachrichtigung der Leitstelle, baut das System auch eine Sprachverbindung mit der Notrufnummer 112 auf, so dass weitere Einzelheiten zur Situation durchgegeben werden, sofern die Insassen ansprechbar sind.

Das komplexe Sicherheitssystem benötigt eine Vielzahl von Bauteilen im Auto, welche für die Funktion benötigt werden. Dazu gehören unter anderem ein GPS-Empfänger für die Ortung, eine Mobilfunkantenne, eine fest verbaute SIM-Karte, eine Verbindung zum Airbag-Steuergerät und eine Freisprecheinrichtung. Dies macht eine Nachrüstung in Gebrauchtfahrzeugen derzeit nicht nur schwierig, sondern auch sehr teuer. Sollten Sie eCall bereits in Ihrem Fahrzeug verbaut haben und es deaktivieren möchten, raten wir dringed davon ab. Zum einen würde eine wichtige und sinnvolle Sicherheitseinrichtung abgeschaltet und zum anderen würde eine Typzulassungsvorraussetzung ausgebaut werden, wodurch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlöschen würde und das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden dürfte.